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Bavaria Finanzservice informiert:
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Falschauskunft des
Versicherungsvertreters
Erklärt ein Versicherungsagent beim Antragsgespräch mit dem
Versicherungsnehmer ausdrücklich, dass dieser in dem von ihm ausgeübten Beruf
versichert sei, so ist beim Eintritt der Berufsunfähigkeit des
Versicherungsnehmers in seinem ausgeübten Beruf eine den
Versicherungsbedingungen entsprechende Verweisung auf einen vergleichbaren Beruf
ausgeschlossen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer auf die
Auskunft des Agenten vertrauen durfte und ihn kein erhebliches Eigenverschulden
trifft. Ein derartiges Eigenverschulden fehlt insbesondere dann, wenn die
Versicherungsbedingungen bei der Antragsaufnahme nicht vorlagen, sondern erst
mit dem Versicherungsschein übersandt wurden.
Urteil des OLG Nürnberg vom 26.03.1998
8 U 1935/97 (nicht rechtskräftig)
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Kreditlimit Siehe Limit Pkt. 2!
Kreditor Gläubiger. Gegensatz = Debitor
Kreditrestriktion währungspolitische Maßnahme zur Einschränkung
des Kreditvolumens
Kreditrestschuldversicherung deckt aushaftenden Kreditrest,
wenn der Versicherungsnehmer den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann
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Schaden durch zu hohes Sachverständigengutachten
Ein unfallgeschädigter Autofahrer beauftragte einen Gutachter mit der
Feststellung eines Fahrzeugschadens. Der Sachverständige schätzte den
Wiederbeschaffungswert des beschädigten Autos auf 9.000 DM. Demgegenüber wollte
die gegnerische Haftpflichtversicherung nur Schadensersatz in erheblich
geringerem Umfang leisten. Der Unfallgeschädigte verklagte die Versicherung auf
Zahlung der vollen Entschädigung. Der Mann verlor den Prozess. In dem Verfahren
wurde nämlich festgestellt, dass der von ihm beauftragte Gutachter den
Wiederbeschaffungswert erheblich zu hoch angesetzt hatte. Offenbar hatte der
Sachverständige zahlreiche, den Wert des Fahrzeugs erheblich mindernde
Roststellen bei seiner Begutachtung übersehen.
Dem geschädigten Autofahrer waren durch den verlorenen Prozess, bei dem er
sich auf die Richtigkeit des Gutachtens verlassen hatte, erhebliche
Prozesskosten entstanden, die er nunmehr von dem Sachverständigen ersetzt
verlangte. Das Amtsgericht Gütersloh sprach dem Gutachter ein ganz erhebliches
Mitverschulden hinsichtlich der entstandenen Prozesskosten zu. Nach der
Beweisaufnahme stand fest, dass dieser das Gutachten zumindest fahrlässig falsch
erstellt hatte. Bei einer zutreffenden Schätzung des Fahrzeugschadens hätte sich
der Geschädigte sicherlich nicht auf einen Prozess mit der
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingelassen.
Urteil des AG Gütersloh vom 28.04.1999 4 C 447/98
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Überbrückungskredit Kredit zur Oberwindung vorübergehender
Liquiditätsschwierigkeiten
Übernahmeangebot Angebot, mit dem ein Unternehmen oder eine
Unternehmensgruppe den Aktionären eines anderen Unternehmens den Kauf ihrer
Aktien zu einem festen Preis und innerhalb einer bestimmten Frist
anbietet
Übernahmevertrag anläßlich einer Emission zwischen den
Ausgebern der Wertpapiere (Bund, Land, Industrieunternehmen) und dem
Emissionssyndikat (Gruppe von Geldinstituten) abgeschlossener Vertrag, wobei das
Syndikat den ganzen Betrag der Emission fest übernimmt
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Unfallbedingter Verdienstentgang bei Selbständigen
Der Inhaber eines kleinen Fuhrunternehmens (ein Lkw) wurde bei einem Unfall
unverschuldet schwer verletzt. Er konnte aufgrund der Folgeschäden seinen
Betrieb nicht mehr weiterführen. Neben einem Schmerzensgeld, das ihm auch
zugesprochen wurde, verlangte er die Zahlung einer
Verdienstausfallsschadensrente von 6.485 DM im Monat. Der verletzte
Kleinunternehmer trug im Prozess vor, sein Betrieb habe sich noch im Aufbau
befunden und hätte in Kürze monatlich den geltend gemachten Betrag abgeworfen.
Diese Angaben reichten dem Landgericht Celle nicht aus. Die Klage auf den Ersatz
des Verdienstentgangs wurde abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf. Nach Auffassung der
Karlsruher Richter hatte die Vorinstanz nicht berücksichtigt, dass es bei einem
selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob dieser einen
Verdienstausfallschaden erlitten hat, der Prüfung, wie sich das von ihm
betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte, bedarf.
Der Verletzte muss dazu konkrete Tatsachen darlegen und beweisen (Anzahl der
Fahrzeuge und Mitarbeiter, Umsätze und Betriebsausgaben), aus denen sich die
künftige Geschäftsentwicklung ergibt. Hierbei dürfen allerdings keine zu hohen
Anforderungen gestellt werden. Nun muss die Vorinstanz nach weiteren
Beweiserhebungen erneut über den Klageantrag entscheiden.
Urteil des BGH vom 03.03.1998
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Diskontobligo Höchstbetrag, bis zu dem ein Geldinstitut Wechsel
des Kunden ankauft
Diskontpolitik währungspolitische Maßnahme der Notenbank, wobei
durch Veränderung des offiziellen Diskontsatzes und dadurch indirekt der übrigen
Zinssätze des Geldmarktes das Kreditvolumen im Interesse der nationalen
Währungs- und Kreditpolitik beeinflußt wird
Diskontsatz Siehe Bankrate!
Discounter (ital. disconto = Abzug) Form des Einzelhandels, bei
der vor allem Waren des täglichen Bedarfs zu besonders niedrigen Preisen an den
Endverbraucher verkauft werden. Die Discount-Läden übernehmen in der Regel
keinen Kundendienst, begnügen sich meist mit einfacher Geschäftsausstattung,
liefern nur gegen Barzahlung und in möglichst großen
Verpackungseinheiten
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Impressum
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BGH zur Mehrfachverfolgung eines Wettbewerbsverstoßes
Bei Wettbewerbsverstößen wegen mangelnder Vorratshaltung, in
denen es zum einen um eine überregional verbreitete Werbung und zum anderen um
den Warenvorrat in einer bestimmten Filiale geht, ist es nach Einschätzung des
Bundesgerichtshofs nicht missbräuchlich, wenn verschiedene zum selben Konzern
gehörende Mitbewerber den Werbenden in gesonderten Verfahren jeweils an dem Ort
in Anspruch nehmen, an dem der Mangel an Warenvorrat besteht.
Nehmen zwei vom selben Rechtsanwalt vertretene Konzernunternehmen
einen Mitbewerber wegen desselben Wettbewerbsverstoßes zeitlich versetzt beim
selben Gericht auf Unterlassung in Anspruch, kann nicht für die erste, wohl aber
für die zweite Klage von einer missbräuchlichen Geltendmachung ausgegangen
werden, wenn sich der Kläger des zweiten Verfahrens dem in einem frühen Stadium
befindlichen ersten Verfahren noch ohne weiteres hätte anschließen können
Urteil des BGH vom 20.12.2001
I ZR 15/98
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