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Schadensminderungspflicht. Anschaffung eines Kfz zumutbar
Ein Mann wurde bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. In Folge der
Verletzung verlor er seine Arbeitsstelle. Nachdem die Haftpflichtversicherung
des Unfallverursachers drei Jahre lang unfallbedingten Verdienstausfall ersetzt
hatte, bot sie dem Geschädigten eine Stelle in der Registratur ihrer
Hauptverwaltung an. Der Geschädigte lehnte dies mit der Begründung ab, er habe
kein Auto. Außerdem sei ihm eine tägliche dreistündige Fahrt mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu der angebotenen Stelle nicht zumutbar.
Entgegen der Ansicht der Vorinstanzen meinten die Richter am
Bundesgerichtshof, dass es dem Geschädigten durchaus zumutbar sein kann, sich
einen Pkw anzuschaffen, um täglich zu der ihm angebotenen Arbeitsstelle fahren
zu können, vorausgesetzt er verfügt über die notwendigen Geldmittel für den
Erwerb und Unterhalt eines Fahrzeuges.
Urteil des BGH vom 29.09.1998
VI ZR 296/97
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Kreditschöpfung Erhöhung der Geldmenge durch Kreditgewährung
der Geldinstitute
Kreditversicherung Bezeichnung für die verschiedensten Arten
der Versicherungen, die gegen die Vielfältigen Kreditrisiken schützen
sollen
Kreditwesengesetz (KWG) gesetzliche Regelung für alle
Geldinstitute, die Bankgeschäfte betreiben. Das KWG enthält u. a. Vorschriften
zum Schutz der Gläubiger, wie Regelungen über Eigenmittel, Liquidität,
Höchstgrenzen für Kredite usw.
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Verjährung: Rechtsschutzversicherung
Ein selbständiger Arzt ließ im November 1994 durch seinen Rechtsanwalt eine
Klage zum Finanzgericht einreichen. Erst im Dezember 1995 informierte der
Rechtsanwalt die Rechtsschutzversicherung von der Klageerhebung. Sie lehnte die
Übernahme der Kosten umgehend ab. Der Rechtsanwalt erhob schließlich im Juni
1997 Deckungsklage gegen die Versicherung.
Das Oberlandesgericht hielt es nicht für erforderlich, dass der
Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles beim Versicherer
umgehend um Versicherungsschutz nachsucht. Allerdings muss er bei der
Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Rechtsschutzversicherung die
kurze, zweijährige Verjährungsfrist beachten.
Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der
Versicherungsnehmer mit der Entstehung von Rechtskosten, die er von seiner
Rechtsschutzversicherung verlangen will, rechnen muss. Das ist jedenfalls bei
der Erhebung einer Klage der Fall. Danach begann die Verjährungsfrist am
31.12.1994 zu laufen. Durch die Mitteilung des Rechtsanwalts von der
Klageerhebung wurde die Verjährungsfrist nur kurzzeitig, nämlich bis zur
Ablehnung der Rechtsschutzversicherung gehemmt. Danach stand fest, dass bei
Einreichung der Deckungsschutzklage im Juni 1997 der Anspruch aus der
Rechtsschutzversicherung längst verjährt war.
Urteil des OLG Hamm vom 22.04.1998
20 U 246/97
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Hortung Speicherung von Edelmetallen, Banknoten, Münzen oder
Waren, wobei in der Volkswirtschaft infolge einer Verknappung gefährliche
Störungen eintreten können
Hot money engl. = heißes Geld-; Geldmenge, die keine feste
Bindung oder Anlage sucht, sondern ständig von Land zu Land fließt. Heiße Gelder
tragen wegen ihrer Unstabilität mit ihrem beträchtlichen Volumen zur
Währungsunsicherheit bei. Siehe Fluchtkapital!
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Schaden durch verrutschte Ladung
Wird eine Sattelzugmaschine mit Auflieger bei einer Vollbremsung durch
Verrutschen der eigenen, ungenügend befestigten Ladung beschädigt, liegt nach
Auffassung des Oberlandesgerichts München kein Unfall, sondern lediglich ein von
der Vollkaskoversicherung ausgeschlossener Betriebsschaden vor.
Urteil des OLG München vom 30.07.1997, 3 U 1978/97, zfs1998, 99
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Tagesauszug Siehe Kontoauszug!
Tagesgeld Leihgeld zwischen Geldinstituten in Form von
Notenbankguthaben von einem Tag zum anderen
tägliches Geld Leihgeld mit täglicher Kündigung, insbesondere
am Geldmarkt der Börse
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Impressum
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Irreführende Aufdrucke auf Lotterie-Werbebriefen
Werbebriefe einer Klassenlotterie, die auf der Vorderseite mit
dem Aufdruck Wichtige Dokumente - nur vom Adressaten zu öffnen -
Geldgewinninformation und auf der Rückseite mit einem aufgeklebten
Wertpapier-Express-Schein versehen sind, verstoßen nach Einschätzung des
Oberlandesgerichts Bamberg gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot
und stellen eine bewusste Täuschung dar. Dem stehen auch nicht die Regeln der
Irreführungsrichtlinie 84/450 EWG v. 10.09.1984 entgegen.
Urteil des OLG Bamberg vom. 21.11.2001
3 U 65/01
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