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Online zum Thema Versicherung: Versicherungen- Kredit - Versicherungsbeitrag
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Falschauskunft des
Versicherungsvertreters
Erklärt ein Versicherungsagent beim Antragsgespräch mit dem
Versicherungsnehmer ausdrücklich, dass dieser in dem von ihm ausgeübten Beruf
versichert sei, so ist beim Eintritt der Berufsunfähigkeit des
Versicherungsnehmers in seinem ausgeübten Beruf eine den
Versicherungsbedingungen entsprechende Verweisung auf einen vergleichbaren Beruf
ausgeschlossen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer auf die
Auskunft des Agenten vertrauen durfte und ihn kein erhebliches Eigenverschulden
trifft. Ein derartiges Eigenverschulden fehlt insbesondere dann, wenn die
Versicherungsbedingungen bei der Antragsaufnahme nicht vorlagen, sondern erst
mit dem Versicherungsschein übersandt wurden.
Urteil des OLG Nürnberg vom 26.03.1998
8 U 1935/97 (nicht rechtskräftig)
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Kreditlimit Siehe Limit Pkt. 2!
Kreditor Gläubiger. Gegensatz = Debitor
Kreditrestriktion währungspolitische Maßnahme zur Einschränkung
des Kreditvolumens
Kreditrestschuldversicherung deckt aushaftenden Kreditrest,
wenn der Versicherungsnehmer den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann
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Fahrzeugdiebstahl nach Versicherungskündigung
Ein Autofahrer schloß zum 01.01.1993 für seinen Pkw eine Haftpflicht- und
Fahrzeugvollkaskoversicherung ab. Nach den Vertragsbedingungen verlängerte sich
der Versicherungsvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer
der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde. Am
24.02.1996 schrieb der Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft:
... Ich möchte zum nächstmöglichen Termin meine Kfz-Vollkaskoversicherung
kündigen. Ich bitte um Bestätigung dieser Kündigung. Anfang Mai 1996 stellte
die Versicherungsgesellschaft rückwirkend zum 01.03.1996 einen neuen
Versicherungsschein unter Wegfall der Vollkaskoversicherung aus. Ende Mai wurde
dem Versicherungsnehmer sein Wagen gestohlen. Er war der Auffassung, dass die
Kaskoversicherung nach wie vor bestehe und verlangte den Ersatz des
Fahrzeugschadens.
Der Bundesgerichtshof gab dem Versicherungsnehmer in letzter Instanz recht.
Entscheidende Frage war, wie die Kündigungserklärung des Fahrzeughalters
auszulegen war. Sofern keine anderen Anhaltspunkte vorliegen, entspricht es
regelmäßig nicht dem Interesse eines Versicherungsnehmers, den
Versicherungsschutz zu einem beliebigen, vom Vertragspartner frei wählbaren, ihm
selbst aber noch unbekannten Zeitpunkt durch eine Aufhebung des Vertrages zu
verlieren, ohne zugleich und zeitgerecht Vorsorge für einen anderweitigen
Versicherungsschutz treffen zu können. Das Gericht wertete daher die
Kündigungserklärung nicht als Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu
einem noch nicht feststehenden Zeitpunkt. Vielmehr war das Kündigungsschreiben
dahingehend auszulegen, dass die Versicherung zum Ablauf des Kalenderjahres 1996
enden sollte. Ausschlaggebend war hierbei die Wahl der Worte Kündigung und
nächstmöglicher Termin. Da aus der Kündigungserklärung jedenfalls nicht
geschlossen werden konnte, dass das Vertragsverhältnis sofort oder kurzfristig
beendet werden sollte, musste die Versicherungsgesellschaft für den entstandenen
Diebstahlschaden einstehen.
Urteil des BGH vom 10.02.1999
IV ZR 56/98
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Überbrückungskredit Kredit zur Oberwindung vorübergehender
Liquiditätsschwierigkeiten
Übernahmeangebot Angebot, mit dem ein Unternehmen oder eine
Unternehmensgruppe den Aktionären eines anderen Unternehmens den Kauf ihrer
Aktien zu einem festen Preis und innerhalb einer bestimmten Frist
anbietet
Übernahmevertrag anläßlich einer Emission zwischen den
Ausgebern der Wertpapiere (Bund, Land, Industrieunternehmen) und dem
Emissionssyndikat (Gruppe von Geldinstituten) abgeschlossener Vertrag, wobei das
Syndikat den ganzen Betrag der Emission fest übernimmt
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Unfallbedingter Verdienstentgang bei Selbständigen
Der Inhaber eines kleinen Fuhrunternehmens (ein Lkw) wurde bei einem Unfall
unverschuldet schwer verletzt. Er konnte aufgrund der Folgeschäden seinen
Betrieb nicht mehr weiterführen. Neben einem Schmerzensgeld, das ihm auch
zugesprochen wurde, verlangte er die Zahlung einer
Verdienstausfallsschadensrente von 6.485 DM im Monat. Der verletzte
Kleinunternehmer trug im Prozess vor, sein Betrieb habe sich noch im Aufbau
befunden und hätte in Kürze monatlich den geltend gemachten Betrag abgeworfen.
Diese Angaben reichten dem Landgericht Celle nicht aus. Die Klage auf den Ersatz
des Verdienstentgangs wurde abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf. Nach Auffassung der
Karlsruher Richter hatte die Vorinstanz nicht berücksichtigt, dass es bei einem
selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob dieser einen
Verdienstausfallschaden erlitten hat, der Prüfung, wie sich das von ihm
betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte, bedarf.
Der Verletzte muss dazu konkrete Tatsachen darlegen und beweisen (Anzahl der
Fahrzeuge und Mitarbeiter, Umsätze und Betriebsausgaben), aus denen sich die
künftige Geschäftsentwicklung ergibt. Hierbei dürfen allerdings keine zu hohen
Anforderungen gestellt werden. Nun muss die Vorinstanz nach weiteren
Beweiserhebungen erneut über den Klageantrag entscheiden.
Urteil des BGH vom 03.03.1998
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Dealer Siehe jobber!
Debet lat. debet = er schuldet) In der Buchführung die
Soll-Seite eines Kontos (andere Bezeichnung für Soll). Darüber hinaus versteht
man unter ins Debet schreiben oder debitieren soviel wie eine Person oder ein
Konto belasten
Debitor Schuldner, Gegensatz = Kreditor
Debt management schuldenpolitisches Instrumentarium zur
richtigen Strukturierung der Staatsverschuldung nach Fristigkeit, Zinssätzen,
Formen usw.
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Schulden
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Impressum
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Kennzeichnung eines Unternehmens mit Phantasiebezeichnung
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München ist die
Bezeichnung Slow Food nicht rein beschreibend und kann daher ein
Unternehmenskennzeichen sein.
Urteil des OLG München vom 28.03.2002
6 U 4008/01
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