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Juristische News:
Interessante Urteile: Wird der Lohn eines Arbeitnehmers gepfändet, bleibt dennoch ein Anspruch auf
einen bestimmten Anteil zum Lebensunterhalt. Ein Betroffener hatte sich bei
seiner Bank beschwert, denn die wollte mehr als nur den pfändbaren Teil
einbehalten. Das Landgericht Heidelberg gab seinem Widerspruch Recht. Auch bei
bargeldloser Überweisung an die Bank darf diese nur den tatsächlich pfändbaren
Teil auf dem Schuldkonto verrechnen. Damit soll vermieden werden, dass der
Schuldner, der sein Geld auf dem Konto bargeldlos erhält, schlechter dasteht,
als wenn sein Arbeitslohn direkt beim Arbeitgeber gepfändet wird und er den Rest
bar entgegennimmt. Landgericht Heidelberg, Urteil vom 28.01.1999
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Juristische News:
Bankhaftung bei unzulässiger Provisionsvereinbarung
Hat eine Bank mit dem Vermögensverwalter eines Kunden eine
Vereinbarung über die Beteiligung des Verwalters an ihren Provisionen und
Depotgebühren geschlossen, so ist sie verpflichtet, dies gegenüber dem Kunden
offen zu legen. Diese Offenlegungspflicht bezweckt eine umfassende Wahrung der
Kundeninteressen. Eine Bank, die hinter dem Rücken des Kunden mit dessen
Vermögensverwalter eine derartige Abrede trifft, schafft für den Verwalter einen
Anreiz, sowohl bei der Auswahl der Bankverbindung als auch hinsichtlich der
Anzahl und des Umfangs der über die Bank abgewickelten Geschäfte nicht allein
das Interesse des Kunden, sondern auch das eigene Interesse an möglichst
umfangreichen Vergütungen der Bank zu berücksichtigen. Über diese Gefährdung der
Kundeninteressen hat die Bank den Kunden, den ihr der Vermögensverwalter
zuführt, noch vor Vertragsabschluss aufzuklären. Tut sie dies nicht, kann der
Kunde von dem Geldinstitut den Ersatz des Schadens verlangen, den er infolge der
unterbliebenen Aufklärung erleidet. Hinweis: Wie hoch dieser Schaden im
konkreten Fall war, hatten die Karlsruher Richter nicht zu entscheiden. Hierüber
muss nunmehr die Vorinstanz nach entsprechender Beweiserhebung befinden.
Urteil des BGH vom 19.12.2000
XI ZR 349/99 |
| Franchisegeber muss Lieferantenrabatte weitergeben
Der Bundesgerichtshof hat eine für Franchisesysteme äußerst
wichtige Entscheidung erlassen. Danach können Franchisegeber verpflichtet sein,
Lieferantenrabatte ungemindert an ihre Franchisenehmer weiterzugeben.
Der Fall: Deutschlands zweitgrößte Optikerkette schrieb ihren
Franchisenehmern Lieferantenrabatte bis zu 38 Prozent gut. Durch einen Zufall
kam heraus, dass dem Franchisegeber tatsächlich Preisnachlässe bis zu 52 Prozent
eingeräumt wurden. Die Geschäftspartner verlangten die Auszahlung der
Rabattdifferenz. Sie beriefen sich dabei auf eine Vertragsklausel, wonach
Vorteile...zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge an die Franchisenehmer
weiterzugeben sind. Die Karlsruher Richter ließen keinen Zweifel daran, dass
hiervon auch uneingeschränkt alle Lieferantenrabatte erfasst werden.
Urteile des BGH vom 20.05.2003
KZR 19, 27, 29/02 |
| Kredit: In dieser Rubrik finden Sie
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Maklercourtage |
| Mehrfachabmahnung nicht zu beanstanden
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart stellt
es keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn ein Rechteinhaber mehrere rechtlich
selbstständige Verletzer seines Markenrechts einzeln abmahnt, auch wenn nahe
liegt, dass die Abgemahnten ihr gesamtes Marketing einer einzigen
Dachorganisation übertragen haben, welche für sie einheitlich die
beanstandungswürdige Werbung veranlasst hat. Eine Nachforschungspflicht des
Verletzten hinsichtlich dieser Organisationsstruktur auf Verletzerseite besteht
nicht.
Hinweis: Anders sind jedoch die Fälle zu beurteilen, in denen
Serienabmahnungen allein der Bereicherung des Abmahnenden dienen
(Anwaltsgebühren) oder sich als besonders schikanös erweisen.
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.02.2002
2 U 206/01 |
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Sonstige News:
Interessante Urteile: Unzureichende Aufklärung über Anlagerisiken
Die von einem Anlagevermittler dem Anlageinteressenten vor dessen
Beitritt zu einem besonders risikoträchtigen geschlossenen Immobilienfonds
geschuldete Informationserteilung über die wesentlichen Umstände, die für die
Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind, kann nur durch die Übergabe
eines Prospekts erfüllt werden. Die Verletzung dieser Pflicht kann zu
Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler führen.
Ist streitig, ob ein Verkaufsprospekt übergeben wurde, und
behauptet der geschädigte Anleger, er hätte von der Kapitalanlage Abstand
genommen, wenn er die Risiken der Anlage in dem Emissionsprospekt hätte lesen
können, trifft den Anlagevermittler - so das Oberlandesgericht Hamm - die
Beweislast für seine Behauptung, tatsächlich einen Prospekt übergeben zu haben.
Urteil des OLG Hamm vom 26.03.2003
8 U 170/02 OLGR Hamm 2003, 238
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